Personalausweis - Beantragung


Bitte beachten:

Für alle Dienstleistungen im Bürger-Service des Rathauses Vellmar ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig!
Sie können den Termin online beantragen oder telefonisch - siehe Kontakte

Leistungsbeschreibung
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.
Personalausweis beantragen

Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Personalausweis beantragen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

  • er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder
  • Eintragungen -mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift und Größe- unrichtig werden.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde stellen.

Antragstellungen sind auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Personalausweis beantragen

Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen Personalausweis besitzen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also einen Reisepass, einen Kinderreisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Stadt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


0561 82 92-1015
Zimmer: 0.05
+49 561 / 8292-1014
Zimmer: 0.06
+49 561 / 8292-1013
Zimmer: 0.07
Montag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Personalausweis beantragen
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was muss ich mitbringen?
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Personalausweis beantragen
  • Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • biometrietaugliches Lichtbild
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )