Ortsgericht
Zuständigkeiten:
Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften gem. §129 BGB, z.B. in Grundbuchangelegenheiten, Vereins- und Handelsregistersachen, Erbangelegenheiten, Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie sonstigen privatrechtlichen Angelegenheiten:
● Beglaubigung von Ablichtungen/Kopien (Kopie vom Original wird im Ortsgericht angefertigt)
● Erstellung von Sterbefallanzeigen für das Nachlassgericht
● Nachlasssicherungen auf Anordnung des Nachlassgerichtes
● Verkehrswertermittlung von Grundstücken und Immobilien als öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter:
>Informationen zur Durchführung von Verkehrswertermittlungen
> Antragsformular zum Herunterladen
- Das Ortsgericht ist nicht zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden
Allgemeine Informationen:
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Sie führen das Landessiegel. Sie sind aufsichtsrechtlich in die Hessische Justizverwaltung eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichts Vellmar ist das Amtsgericht Kassel. Das Ortsgericht setzt sich zusammen aus dem Ortsgerichtsvorsteher, zwei stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehern sowie drei Ortsgerichtsschöffen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Die Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.
Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt i.d.R. 10 Jahre und kann verlängert werden.
HINWEIS: Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde) sowie einem Austritt aus der Kirchengemeinschaft wenden Sie sich bitte an das Standesamt Vellmar.