Personalausweis, vorläufiger


Leistungsbeschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Stadt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


0561 82 92-1015
Zimmer: 0.05
+49 561 / 8292-1014
Zimmer: 0.06
+49 561 / 8292-1013
Zimmer: 0.07
Montag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )