Kommunale Wärmeplanung
Die Stadt Vellmar ist mit weniger als 20.000 Einwohnern derzeit nicht verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Dennoch möchten wir gerne im Sinne des Klimaschutzes vorangehen und haben uns im Sommer 2023 für Bundesfördermittel zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beworben und Mitte 2024 einen Bewilligungsbescheid erhalten. Somit werden 90 % der entstehenden Kosten vom Bund getragen. Weitere Informationen zum Projektträger finden Sie unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Titel: kommunale Wärmeplanung in Vellmar
Laufzeit: 01.07.2024 bis 30.06.2025
Förderkennzeichen: 67K27326
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte, decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Die ersten Ergebnisse werden am 02. April 2025 in der Mehrzweckhalle Frommershausen ab 19 Uhr in einer öffentlichen Veranstaltung allen Interessierten präsentiert.
Mit einer Fertigstellung der Wärmeplanung wird Ende 2025 gerechnet. Dabei ist zu beachten, dass dies nur die Planung der optimalen Wärmeinfrastruktur betrifft und nicht den Bau eines Wärmenetzes.
Was ist eine kommunale Wärmeplanung?
Ein Planungsinstrument der Kommunen um die Wärmeversorgung im Stadtgebiet strategisch und langfristig zu gestalten. Es wird sich zeigen, wo ein Wärmenetz potentiell möglich ist und wo dezentrale Heizlösungen besser geeignet sind. So bekommen Sie als Bürger auch mehr Planungssicherheit.
Was ist gesetzlich vorgeschrieben?
Laut dem Wärmeplanungsgesetz sind Kommunen unter 100.000 Einwohnern und über 10.000 Einwohnern bis zum 30.Juni 2028 dazu verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Dieser Wärmeplan ist nicht rechtsverbindlich.
Ohne die Festlegung von Wärmenetzen greift laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Bestand ab dem 30. Juni 2028 die 65-Prozent-Vorgabe bei neuen Heizungen. Dabei müssen mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme erzeugt werden.
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