Geburtenanmeldung (bei Geburt in Vellmar)
Anmeldung einer Geburt Online (bei Geburt in Vellmar)
Für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt Vellmar generell nur dann zuständig, wenn ein Kind in der Gemarkung von Vellmar geboren worden ist. Die Anzeigepflicht einer Geburt gegenüber dem Standesamt liegt bei den Eltern. Allerdings kann auch jede andere Person eine Geburt anzeigen, wenn Sie selbst anwesend war oder aus eigenem Wissen davon unterrichtet worden ist. Da es im Bereich der Stadt Vellmar kein Krankenhaus gibt, werden hier nur sogn. Hausgeburten beurkundet. Wenn Sie eine Geburt beim Standesamt Vellmar anzeigen, müssen Sie für eine Beurkundung folgende Unterlagen mitbringen:
Sind die Eltern des Kindes verheiratet oder haben die gemeinsame Sorge:
- Anzeige der Geburt durch die Eltern
- Formular zur Namensbestimmung
- Geburtsbescheinigung des Arztes oder der Hebamme
Jeweils zusätzlich:
Verheiratet:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Nicht verheiratet, aber gemeinsame Sorge:
- Beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgerechtserklärung durch das Jugendamt
Ledige Mutter bzw. Eltern mit allein sorgeberechtigter Mutter:
- Anzeige der Geburt durch die Mutter bzw. Eltern
- Geburtsbescheinigung des Arztes oder der Hebamme
Jeweils zusätzlich:
Ledige Mutter:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter
- Formular zur Namensbestimmung
Eltern mit allein sorgeberechtigter Mutter:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter und des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Formular zur Namensbestimmung (wenn das Kind den Namen der Mutter führen soll)
- Formular zur Namenserteilung (wenn das Kind den Nachnamen des Vaters führen soll)
Da die Vorlage von Urkunden und Dokumente oft fallbezogen geprüft werden muss, wenn Sie sich bitte vor der Beurkundung telefonisch an uns. Wir senden Ihnen die entsprechenden Formulare dann per Email zu. Anschließend vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Beurkundung. Im Fall der Onlineanmeldung kontaktieren wir Sie.
Ist die Geburt Ihres Kindes beurkundet, bekommen Sie von uns für die Beantragung von Kindergeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
Urkunden für private Zwecke sind gebührenpflichtig.
Die Anmeldung Ihres Kindes beim Einwohnermeldeamt Vellmar übernehmen wir für Sie. Vergessen Sie nicht, sollten Sie einkommenssteuerpflichtig sein, Ihr Kind auf die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Weitere Information hierzu erhalten Sie beim Bürger-Service im Rathaus der Stadt Vellmar.