Einbürgerung

Hinweise zu den Einbürgerungsvoraussetzungen für Ausländer/Innen ab 16 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten.

Beschreibung

Neuregelungen zum Einbürgerungsrecht

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht gilt ab dem 27. Juni 2024, hessische Ausführungsbestimmungen liegen noch nicht vor, insbesondere die Frage nach den erforderlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen (Einkommensverhältnisse) wird das Regierungspräsidium als Staatangehörigkeitsbehörde prüfen.


Ein/e Ausländer/in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Für jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Antrag gestellt werden.

Bitte informieren Sie sich vorab per E-Mail oder telefonisch (0561/8292-1006), welche Unterlagen für Sie erforderlich sind.

Einen kurzen Überblick über die wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen können Sie der nachfolgenden, nicht abschließenden Auflistung entnehmen.


Einbürgerungsvoraussetzungen

5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (kürzere Zeiten in Ausnahmefällen möglich) 

  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (z.B. Schul‐, Studien‐ oder Berufsabschluss, Zertifikat Deutsch B1)
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
  • Niederlassungserlaubnis, auch mit vielen befristeten Aufenthaltserlaubnissen möglich
  • Kenntnisse der Rechts‐ und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland


Was sollte ich noch wissen?

Für die persönliche Antragsabgabe ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 Euro pro Person, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 Euro.

Einbürgerungsantrag zum Download (pdf)



Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email vcard Name Telefon Fax
+49 561 / 8292-1006 +49 561 / 8292-1081
+49 561 / 82 92-1007 +49 561 / 82 92-1081