Versenden von Bescheiden über die Grundbesitzabgaben
Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2024 werden ab Montag, 08.01.2024, durch die Stadtverwaltung Vellmar versendet. Änderungen ergeben sich bei den Abfall-, Abwasser- und Straßenreinigungsgebühren.
Die Gebührensätze in 2024 betragen:
Straßenreinigungsgebühr: 3,15 € je lfd. Meter Straßenfront
Niederschlagswassergebühr: 0,64 € je qm errechnete Fläche (Bemessungsgrundlage)
Abfallgebühren: siehe Internet: https://www.abfall-kreis-kassel.de
Da die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht wurde, wird die Grundsteuer A und B nach den Steuersätzen des Vorjahres erhoben.
Ansprechpartner beim Steueramt der Stadt Vellmar:
Frau Schell Tel.: 0561 / 82 92 - 2014
Herr Gundlach Tel.: 0561 / 82 92 - 2015
Die zu zahlenden Beträge und Fälligkeitstermine sind den Abgabenbescheiden zu entnehmen.
Bei Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von dem bekannten Konto abgebucht. Steuerpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die jeweils fälligen Beträge unter Angabe des jeweiligen Kassenzeichens auf eines der Konten der Stadt Vellmar zu entrichten.
Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,69 € pro m³ Frischwasserverbrauch und wird separat erhoben.
Vellmar, den 08.01.2024
- Der Magistrat -
Im Auftrag:
gez. Karsten Milzarek-Staub
Fachbereichsleiter