Korruptionsprävention bei der Stadt Vellmar
Eine uneigennützige und auf keinen persönlichen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine wesentliche Grundlage des öffentlichen Dienstes.
Unter dem Begriff „Korruption“ versteht man den Missbrauch des anvertrauten Amtes zum privaten Vorteil. Klassische Straftatbestände sind in diesem Zusammenhang Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung sowie Bestechlichkeit oder Bestechung.
Die Stadt Vellmar ergreift im Rahmen der Korruptionsprävention Maßnahmen, um die Beschäftigten fortlaufend, u.a. bezüglich der Annahme von Geschenken, zu sensibilisieren.
Als Ansprechperson für Korruptionsprävention hat der Magistrat der Stadt Vellmar im Jahr 2018 einen sogenannten „Antikorruptionsbeauftragten“ bestellt. Der Antikorruptionsbeauftragte fungiert als Vertrauensperson und ist in der Wahrnehmung seiner Aufgaben direkt dem Bürgermeister unterstellt. Er steht sowohl den Beschäftigten der Stadt Vellmar intern als auch allen Bürgerinnen und Bürgern extern als unmittelbare Ansprechperson zur Verfügung.
Hinweise und Anliegen an den Antikorruptionsbeauftragten werden streng vertraulich behandelt. Eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber der Dienststellenleitung sowie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gilt nicht, sofern dem Antikorruptionsbeauftragten Tatsachen bekannt werden, die den Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen und die weitere Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden erfordern.
Kontakt zum Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Vellmar:
E-Mail: antikorruptionsbeauftragter@vellmar.de
Tel.: 0561 8292-1010
Per Post:
- Vertraulich -
Antikorruptionsbeauftragter der Stadt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar