Öffentliche Bekanntmachung zum Vorhaben der DB Netz AG

Veröffentlicht am: 11.02.2022

Öffentliche Bekanntmachung

zum Vorhaben der DB Netz AG

Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für die „Ausbaustrecke (ABS) Paderborn-Halle Abschnitt Neubaustrecke „Kurve Mönchehof-Ihringshausen“, im Weiteren „Kurve Kassel“ genannt, gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) beantragt.

Die DB Netz AG hat beim Regierungspräsidium Kassel die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) für die „Ausbaustrecke (ABS) Paderborn-Halle, Abschnitt „Kurve Kassel“, gemäß § 15 ROG beantragt. Es handelt sich bei der Planung um eine eingleisige Neubaustrecke im Rahmen des Bundesbedarfsplanprojektes ABS Paderborn-Halle als Verbindungskurve zwischen den Bestandsstrecken 2550 aus Richtung Warburg und 1732 in Richtung Eichenberg, nördlich von Kassel. Bei der beantragten Vorzugsvariante handelt es sich um die Variante 4B, die östlich und nördlich an der Stadt Vellmar vorbeiführen soll. Das ROV dient gemäß § 15 ROG insbesondere zur Abstimmung des Vorhabens mit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger sowie zur Feststellung seiner Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung.

Der ROV-Antrag besteht aus zwei Unterlagen, den Anlagen 1 bis 4 sowie dem Anhang zur Unterlage 2.:

Unterlage 1 – UVP-Bericht (Erläuterungsbericht)

Unterlage 2 – Linienfindung und Variantenvergleich

Anlagen zur Unterlage 1 und 2:

  • Anlage 1: Variantenbewertung aus artenschutzrechtlicher Sicht
  • Anlage 2: FFH-Fachbeiträge
  • Anlage 3: Hydrogeologisches Gutachten
  • Anlage 4: Schalltechnische Untersuchung

Anhänge zur Unterlage 2:

  • Karte 1.1 – Realnutzungen
  • Karte 1.2 – Such- und Untersuchungsraum
  • Karte 2.1 – Raumwiderstandskarte - Raumordnung oberirdisch
  • Karte 2.2 – Raumwiderstandskarte - Umwelt oberirdisch
  • Karte 3 –    Raumwiderstandskarte - Raumordnung und Umwelt unterirdisch
  • Karte 4 –     Raumwiderstandskarte - höchste Raumwiderstände mit
                          Grobkorridoren und Varianten
  • Karte 5.1 – Belange Siedlung, Industrie und Gewerbe
  • Karte 5.2 – Belange Natur und Landschaft
  • Karte 5.3 – Belange Land- und Forstwirtschaft sowie Rohstoffsicherung
  • Karte 5.4 – Belange Regionaler Grünzug und Klimafunktion sowie Wasser
  • Karte 6.1 – Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche
                          Gesundheit sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
  • Karte 6.2 – Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Karte 6.3 – Schutzgüter Fläche, Boden, Klima und Luft
  • Karte 6.4 – Schutzgut Wasser
  • Karte 6.5 – Schutzgut Landschaft

Gleichzeitig beinhaltet das ROV gemäß § 16 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese befasst sich mit den raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter

  • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
  • Fläche
  • Boden
  • Wasser
  • Luft und Klima
  • Landschaft
  • kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

sowie die Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern unter überörtlichen Gesichtspunkten.

Die Trägerin der Maßnahme hat zur Prüfung der Umweltverträglichkeit Unterlagen zu den genannten Schutzgütern vorgelegt.

Die Öffentlichkeit wird in das Beteiligungsverfahren einbezogen. Hierzu werden in der Zeit vom 21. Februar bis einschließlich 04. April 2022 für jedermann zur allgemeinen Einsichtnahme verschiedene Optionen angeboten:
 

  • Die ROV-Unterlagen können digital während des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung über das Online-Beteiligungsportal unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpks/beteiligung/themen/1000400 sowie über die Homepage des Regierungspräsidiums unter www.rp-kassel.hessen.de in der Rubrik „IM BLICKPUNKT“ eingesehen werden.
  • Außerdem können die ROV-Unterlagen während dieses Zeitraums digital über das UVP-Portal der Bundesländer unter www.uvp.hessen.de eingesehen werden.
  • Einsichtnahme in die ROV-Unterlagen (in Papierform) während der Dienststunden im Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr). Sollten während des Offenlagezeitraums aufgrund der Corona-Pandemie Zugangsbeschränkungen ganz oder zeitweise bestehen gilt: Bis zur Aufhebung der Zugangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 0561 106-4369) möglich. Ist eine Einsichtnahme in die ROV-Unterlagen in Papierform nicht möglich, können die ROV-Unterlagen digital im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums eingesehen werden (s.o.).
  • Einsichtnahme: Um den Bürgerinnen und Bürgern die Einsichtnahme in die ROV-Unterlagen (in Papierform) zu erleichtern, sollen diese zusätzlich in den Rathäusern der nachfolgenden Städte und Gemeinden ausgelegt werden. Einsichtnahme ist im Allgemeinen zu den ortsüblichen Dienststunden möglich. Die konkreten ortsüblichen Dienststunden zur Einsichtnahme sind bei der jeweiligen Kommune zu erfragen. Sollten während des Offenlagezeitraums aufgrund der Corona-Pandemie Zugangsbeschränkungen ganz oder zeitweise bestehen, gilt auch hier, dass bis zur Aufhebung der Zugangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Vereinbarung möglich ist. Die Zugangsbeschränkungen und die Vereinbarung zur Einsichtnahme sind telefonisch zu erfragen:
     

Kommunen in Hessen

Stadt Immenhausen               Herr Nikolaiczek, Tel. 05673/503-160        dennis.nikolaiczek@immenhausen.de

Gemeinde Espenau                 Herr Bertelmann, Tel. 05673/999312         a.bertelmann@espenau.de

Gemeinde Fuldatal                  Herr Reiting, Tel. 0561/9818-1400              armin.reiting@fuldatal.de

Stadt Kassel                             Herr Lindemann, Tel. 0561/787-6166         Martin.Lindemann@kassel.de oder                       

                                                                                                                              stadtplanung@kassel.de

Stadt Vellmar                           Herr George, Tel. 0561/8292-1003              Stephan.George@vellmar.de


Kommunen in Niedersachsen

Gemeinde Staufenberg        Herr Marte, Tel. 05543/301-28           marte@staufenberg-nds.de

Stadt Hann. Münden            Frau Weinert, Tel. 05541/75-228       weinert@hann.muenden.de

Während des Offenlagezeitraums vom 21. Februar bis 04. April 2022 kann zu dem Vorhaben von jedermann Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind möglich:

Bei Abgabe einer Stellungnahme verarbeitet die verfahrensführende Landesplanungsbehörde die Daten auf der Grundlage des § 15 ROG. Dieses beinhaltet die Weitergabe der Stellungnahmen an Fachbehörden und die Trägerin der Planung zur Prüfung oder Verifizierung. Daher werden auch Datenschutzhinweise mit Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und im Internet bereitgestellt.

Die im Rahmen der des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken finden Eingang in die Abwägung aller im ROV zu berücksichtigenden Belange.

Das ROV einschließlich der UVP wird mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Dabei handelt es sich um ein behördeninternes Gutachten, das in den folgenden Zulassungsverfahren als Erfordernis der Raumordnung zu berücksichtigen ist. Das ROV ersetzt nicht das oder die nachfolgende(n) Planfeststellungs- oder andere Zulassungsverfahren. Die landesplanerische Beurteilung wird veröffentlicht werden.

Kassel, 07.02.2022                                                            Regierungspräsidium Kassel

                                                                                               RPKS - 21-93 b 3000/1-2021 


Bekanntmachung als pdf zum Download