Ersatzbestimmung Ausländerbeirat Vellmar
Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Ausländerbeirats der Stadt Vellmar.
Frau Nghaim, Halima, Kasseler Str. 36, 34233 Fuldatal ist mit Ablauf des 15.07.2024 als Vertreterin der Partei/Wählergruppe Gemeinschaftliche Internationale Liste (GIL) aus der Ausländerbeirat der Stadt Vellmar durch Wegzug ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Khalili, Milad, Lüneburger Str. 2 a, 34246 Vellmar als Ersatzperson der Partei/Wählergruppe Gemeinschaftliche Internationale Liste (GIL) in den Ausländerbeirat nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Vellmar binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigen, der nicht die Verletzung eigener Rechte gelten macht, ist nur zulässig, wenn ihn eines vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Rathaus, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, 2. OG, Zimmer 2.22 einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Vellmar, 30.09.2024
gez.
Felix Köster
Gemeindewahlleiter