Bewilligung für die
Der Städtischen Werke Netz + Service GmbH, Eisenacher Straße 12, 34123 Kassel, wird auf Antrag in der Schlussfassung vom 20.12.2023 gemäß § 8 Abs. 1 und
§ 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der zurzeit geltenden Fassung mit Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 03.03.2025 unter Auferlegung von Nebenbestimmungen und befristet bis zum 31.03.2055 die Bewilligung erteilt, Grundwasser mittels der
Gewinnungsanlagen, hier Tiefbrunnen (TB), | auf dem Grundstück in der | in einer Menge von bis zu |
TB 1 Simmershausen | Gemarkung Simmershausen, Flur 17, Flurstück 90/6, Rechtswert 3535696, Hochwert 5692875, | gemeinsam 20.760 m³/d und 5.600.000 m³/a |
TB 2 Simmershausen | Gemarkung Simmershausen, Flur 17, Flurstück 68/4, Rechtswert 3535460, Hochwert 5692940, | |
TB 3 Simmershausen | Gemarkung Simmershausen, Flur 17, Flurstück 120/2, Rechtswert 3535250, Hochwert 5692900, | |
TB 4 Simmershausen | Gemarkung Simmershausen, Flur 17, Flurstücke 113/1, 284/114, Rechtswert 3535060, Hochwert 5692860, | |
TB 5 Simmershausen | Gemarkung Simmershausen, Flur 18, Flurstück 50/1, Rechtswert 3534650, Hochwert 5692780, | |
TB 6 Simmershausen | Gemarkung Hohenkirchen, Flur 8, Flurstück 66/1, Rechtswert 3532650, Hochwert 5694500, |
zutage zu fördern, abzuleiten und zur Trink- und Brauchwasserversorgung im Gebiet der Stadt Kassel und der Stadt Vellmar zu gebrauchen und zu verbrauchen.
Die Rechtsbehelfsbelehrung des Bewilligungsbescheides lautet:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Kassel, Goethestraße 41 + 43, 34119 Kassel erhoben werden.
Der genannte Bewilligungsbescheid und eine Ausfertigung der Antragsunterlagen liegen für die Dauer von zwei Wochen, in der Zeit
vom 17. März bis einschließlich zum 31. März 2025,
während der üblichen Dienststunden in der Stadtverwaltung Vellmar, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, Foyer 4. OG, zu jedermanns Einsicht aus.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Bewilligungsbescheid und die zur Einsicht ausgelegten Antragsunterlagen werden auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter Öffentliche Bekanntmachungen | rp-kassel.hessen.de veröffentlicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorschriften des WHG, insbesondere § 88 WHG, und ist für die Durchführung des o.g. Verfahrens erforderlich. Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist das Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel. Die oder der Datenschutzbeauftragte des Regierungspräsidiums Kassel ist erreichbar unter dsb@rpks.hessen.de. Soweit dies zur Bearbeitung des o.g. Verfahrens erforderlich ist, werden personenbezogene Daten an Dritte übermittelt. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Träger öffentlicher Belange. Die übermittelten Daten dürfen von den vorgenannten Stellen ausschließlich zur Durchführung des Verfahrens verwendet werden. Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten richten sich nach den Regelungen des
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Zuständige Aufsichtsbehörde des Verantwortlichen der Datenverarbeitung ist die oder der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden.
Je eine Ausfertigung des Bescheides wurde dem Antragsteller sowie den bekannten Betroffenen zugestellt.
Gegenüber den übrigen Betroffenen erfolgt die Zustellung durch die öffentliche Auslegung. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Kassel, den 07.03.2025 Regierungspräsidium Kassel
GZ: RPKS - 31.1-79 e 611/2-2018/12