Bebauungsplan Nr. 76 "Alte Ziegelei", 1. Änderung

Veröffentlicht am: 27.09.2024

BEBAUUNGSPLAN NR. 76 „Alte Ziegelei", 1. Änderung

I. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vellmar hat in ihrer Sitzung am 23.09.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Alte Ziegelei“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

II. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung

Das ca. 0,74 ha große Plangebiet liegt im Süden von Vellmar innerhalb des Neubauquartiers Alte Ziegelei. Es befindet sich östlich der Straßenbahnschienen der Linie 1 sowie der Bundesstraße 7 bzw. 83. In unmittelbarer Nähe zum Planungsgebiet befinden sich die Bus- und Tramhaltestelle Dörnbergstraße sowie die Tramhaltestelle Triftstraße.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Niedervellmar, Flur 2, die Flurstücke Nr. 125/67, 125/68, 125/69, 125/70, 125/71, 125/72 sowie die Straßenparzellen Nr. 125/58 (tlw.) und 125/59 (tlw.).

Die Abgrenzung der Bebauungsplanänderung ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.
 

Abb. 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 76 "Alte Ziegelei", 1. Änderung (ohne Maßstab)

Geltungsbereich_B-Plan_76_Alte_Ziegelei_1Aenderung

Ziel und Zweck der Planung

Seit einigen Jahren wird auf der Industriebrache der Alten Ziegelei an der Warburger Straße bzw. B7/B83 im Stadtteil Niedervellmar ein neues Wohnquartier entwickelt. Im Rahmen der Entwicklung des gesamträumlichen Areals und der zeitgleichen Bedarfsanalyse des Wohnungsmarktes, sollen nun im mittleren Quartiersbereich Einzimmerappartments / Microappartements für den studentischen Wohnungsmarkt entstehen und so das kommunale Wohnraumangebot weiter stärken.

Die Planungen von kompakteren Geschossbauten an dieser Stelle im Areal waren im rechtskräftigen Bebauungsplan nicht vorgesehen, sodass eine Bebauungsplanänderung, insbesondere bzgl. des Baufelds sowie des Maßes der baulichen Nutzung, notwendig wird.

Ziel und Zweck der Planung ist daher die geordnete städtebauliche Entwicklung sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur weiteren Konversion des Standortes und gleichzeitigen innerörtlichen Entwicklung zur bedarfsgerechten Wohnraumschaffung.

III. Veröffentlichung im Internet

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vellmar hat in ihrer Sitzung am 23.09.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 "Alte Ziegelei", 1. Änderung mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 "Alte Ziegelei", 1. Änderung mit Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 30.09.2024 bis einschließlich 30.10.2024

auf der Internetseite der Stadt Vellmar (https://www.vellmar.de/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm) zur Einsichtnahme veröffentlicht.

Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an: info@vellmar.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Vellmar, Fachbereich III, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, während der Sprechzeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen in ausgedruckter Form als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in der Stadtverwaltung der Stadt Vellmar, Fachbereich III, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, während der allgemeinen Dienststunden

Montag - Mittwoch                 08:00 Uhr – 13:00 Uhr,   14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag                              08:00 Uhr – 13:00 Uhr,   14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag                                      08:00 Uhr – 12:30 Uhr


(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)

sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.


 BEBAUUNGSPLAN NR. 76 "Alte Ziegelei", 1. Änderung (Entwurf)

Entwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 76 "Alte Ziegelei", 1. Änderung (Entwurf)


Vellmar, den 25. September 2024
 

Der Magistrat der Stadt Vellmar
gez. Manfred Ludewig, Bürgermeister