Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vellmar
Frau Sonja Siefert, Aßbachstr. 38, 34246 Vellmar ist mit Ablauf des 27.06.2024 als Vertreter der Partei BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vellmar durch Verzicht ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Helmuth Eistel, Mönchehofer Str. 12, 34246 Vellmar als Ersatzperson der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) in die Stadtverordnetenversammlung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Stadt Vellmar binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter
Rathaus,
Rathausplatz 1,
34246 Vellmar,
2 OG, Zimmer 2.22 einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Vellmar, 28.06.2024
gez. Felix Köster
Gemeindewahlleiter