Fundbüro
Fundsachen
Wenn Sie einen Wertgegenstand mit einem Wert von über 10 € verloren haben, kann es sein, dass dieser in unserem Fundbüro abgegeben wurde.
Bitte beachten Sie, dass verlorene Wertgegenstände mit einem Wert von unter 10 € nicht durch das Fundbüro angenommen werden.
Bei der Stadt Vellmar abgegebene Fundsachen können Sie unter nachfolgendem Link finden:
Fundbuerodeutschland: Übersicht
Fundtiere melden
- Fundtiere aus Vellmar werden vom Tierheim „WauMau‐Insel“, Schenkebier Stanne 20, 34128 Kassel angenommen.
Diebstahl
Wenn Ihnen etwas gestohlen wurde, sollten Sie unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Diebstahlanzeige ist zwingende Voraussetzung für die Aushändigung z. B. eines Fahrrads an den Verlierer oder für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Sollte sich erweisen, dass die gestohlene Sache nicht gestohlen ist, müssen Sie die Anzeige zurücknehmen.
Besonderheiten bei Ausweisdokumenten
- Bei Fundsachen (Reisepässe, Personalausweis, Führerschein o. ä.) aus denen der Verlierer ersichtlich ist, erfolgt eine automatische Fundbenachrichtigung durch das Fundbüro. Hier ist keine Fundanfrage erforderlich.
- Dokumente von nicht in der Stadt Vellmar gemeldeten Personen, werden an die jeweilige Behörde gesandt.
Fristen
Wir bewahren, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, Fundsachen mindestens 6 Monate auf. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so können Sie als Finder/in Eigentumsanspruch geltend machen.
Der Eigentumsanspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Fundbüros geltend zu machen.
Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Vellmar selbst Eigentümer dieser Sache.
Bearbeitungsdauer
Bitte bedenken Sie, dass es in der Regel einige Tage, mitunter aber auch mehrere Wochen dauern kann, bis eine Fundsache bei uns abgeliefert wird.
Nicht alle Fundsachen werden direkt und unmittelbar bei uns abgegeben. Viele Sachen werden bei der Polizei sowie in privaten Geschäftsräumen zunächst gesammelt und dann an das Fundbüro weitergegeben. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.
Erforderliche Unterlagen
Zur Aushändigung Ihrer Fundsache sind folgende Informationen/Unterlagen zu erbringen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes
- ggf. Nachweis über Eigentum an der verlorenen Sache und deren Wert
Bitte bringen Sie zusätzlich bei Handys mit:
- Ladegerät
- PIN bzw. PUK‐Code der SIM‐Karte
Gebühren
Bei Aushändigung Ihrer Fundsache werden folgende Gebühren, gemäß der Verwaltungskostenordnung des Hessischen Innenministeriums, erhoben:
- mindestens 10,00 Euro oder 3% vom Wert der Sache
Die Zahlungen sind ausschließlich in bar möglich.
Rechtsgrundlagen
§ 967 BGB – Fundrecht: Ablieferungspflicht
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen (§971 BGB). Der gesetzliche Finderlohn beträgt bei Sachen
- bis zu einem Wert von 500 Euro: 5% des Wertes
- über einem Wert von 500 Euro: 5% des Wertes zzgl. 3% vom Mehrwert (über 500 Euro).
- bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 % des Wertes.
Unter dem nachfolgenden Link gelangen Sie zum zentralen Fundbüro Vellmar
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.