eID-Karte: Änderung wegen Adressänderung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen. Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen. eID-Karte-Behörde ist die Personalausweisbehörde. Wenn Sie nicht meldepflichtig sind, ist für Sie die eID-Karten-Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Adressänderung wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Sie müssen Ihre neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
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Aktuelle amtliche Meldebestätigung