Abmelden einer Wohnung


Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Dr. Laier, RL VII2 BMI
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Stadt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


0561 82 92-1015
Zimmer: 0.05
+49 561 / 8292-1014
Zimmer: 0.06
+49 561 / 8292-1013
Zimmer: 0.07
Montag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )