Führerscheinantrag


Als besonderere Dienstleistung unseres Bürger-Service leiten wir gern Ihre Führerscheinanträge an die zuständige Führerscheinstelle | Landkreis Kassel  weiter und händigen Ihnen die fertigen Führerscheine aus.

Für alle Anträge ist ein Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass mitzubringen. Weitere erforderliche Unterlagen bei:

Ersterteilung

Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen und seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Dem Führerscheinantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis über die Teilnahme an Lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Erste-Hilfe-Kurs
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • 10,00 €


Begleitetes Fahren ab dem 17. Lebensjahr

Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen und seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Dem Führerscheinantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis über die Teilnahme an Lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Erste-Hilfe-Kurs

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

  • Sehtest

  • Kopien der Führerscheine (Vor- und Rückseite) aller eingetragenen Begleitpersonen

  • 10,00 €


Wiedererteilung

Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen und seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Dem Führerscheinantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

  • Sehtest

  • Führungszeugnis für Behördenzwecke (im Bürgerbüro zu beantragen)

  • 23,00 €


Umschreibung des Führerscheins

Inhaber eines "alten" Führerscheins (grau, rosa oder DDR) sowie Inhaber eines EU-Kartenführerscheines, welcher vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, haben diesen gem. § 24a Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung in den EU-Kartenführerschein nach den neuen Vorgaben umzutauschen. Der Zeitpunkt für den spätesten Umtausch ergibt sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Der neue Kartenführerschein (ab dem 19.01.2013) besitzt eine Gültigkeit von 15 Jahren, unabhängig von der Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen.

Zur Umstellung Ihres Führerscheins benötigen Sie bei Antragstellung:

  • Ihren alten Führerschein
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • 10,00 €


Für Personen, die das 50. Lebensjahr bereits überschritten haben und den Führerschein der Klasse 2 bzw. 3 weiterhin uneingeschränkt nutzen möchten, gelten bestimmte Umschreibungsfristen.

Für die Umschreibung ohne die Erteilung der Klasse CE 79 bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ihren alten Führerschein
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • 10,00 €

Die Umstellung der Klasse 2 sowie die Erteilung der Klasse CE79 (Zugfahrzeug 7,5 t, Gesamtzugfahrzeug mit höchstens 3 Achsen übersteigt die 12 t) ist ab dem 50. Lebensjahr nur möglich bei Vorlage von zusätzlich:

  • 1 augenärztlichem Gutachten nach Anlage 6 FeV
  • 1 ärztlichem Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 FeV

(Ab 57. Lebensjahr nicht mehr möglich.) 

Für die Fahrerlaubnis der Klasse T - Nur für Personen, die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig/nebentätig sind, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • 1 Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft (Bestätigung des Arbeitgebers, Ortslandwirtes oder Kreisbauernverbandes)

Nach erfolgter Umstellung ist eine nachträgliche ausbildungs- und prüfungsfreie Erteilung der Klasse T nicht mehr möglich.

Für die Umschreibung des Führerscheins fallen bei der Führerscheinstelle zusätzliche Kosten an. Der Antrag kann im Bürger-Service der Stadt Vellmar oder direkt bei der Führerscheinstelle Landkreis Kassel gestellt werden.

zur Führerscheinstelle des Landkreises Kassel : Führerscheinstelle | Landkreis Kassel



Stadt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


+49 561 / 8292-1015
Zimmer: 0.05
+49 561 / 8292-1014
Zimmer: 0.06
+49 561 / 8292-1013
Zimmer: 0.07
Montag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

Gebühren:

Die Verwaltungsgebühren betragen 10,00 Euro.