Führerscheinantrag
Als besonderere Dienstleistung unseres Bürger-Service leiten wir gern Ihre Führerscheinanträge an die zuständige Führerscheinstelle | Landkreis Kassel weiter und händigen Ihnen die fertigen Führerscheine aus.
Für alle Anträge ist ein Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass mitzubringen. Weitere erforderliche Unterlagen bei:
Ersterteilung
Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen und seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Dem Führerscheinantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis über die Teilnahme an Lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Erste-Hilfe-Kurs
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtest
- 10,00 €
Begleitetes Fahren ab dem 17. Lebensjahr
Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen und seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Dem Führerscheinantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Nachweis über die Teilnahme an Lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Erste-Hilfe-Kurs
1 aktuelles biometrisches Lichtbild
Sehtest
Kopien der Führerscheine (Vor- und Rückseite) aller eingetragenen Begleitpersonen
10,00 €
Wiedererteilung
Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen und seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Dem Führerscheinantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
1 aktuelles biometrisches Lichtbild
Sehtest
Führungszeugnis für Behördenzwecke (im Bürgerbüro zu beantragen)
23,00 €
Umschreibung des Führerscheins
Inhaber eines "alten" Führerscheins (grau, rosa oder DDR) sowie Inhaber eines EU-Kartenführerscheines, welcher vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, haben diesen gem. § 24a Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung in den EU-Kartenführerschein nach den neuen Vorgaben umzutauschen. Der Zeitpunkt für den spätesten Umtausch ergibt sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Der neue Kartenführerschein (ab dem 19.01.2013) besitzt eine Gültigkeit von 15 Jahren, unabhängig von der Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen.
Zur Umstellung Ihres Führerscheins benötigen Sie bei Antragstellung:
- Ihren alten Führerschein
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- 10,00 €
Für Personen, die das 50. Lebensjahr bereits überschritten haben und den Führerschein der Klasse 2 bzw. 3 weiterhin uneingeschränkt nutzen möchten, gelten bestimmte Umschreibungsfristen.
Für die Umschreibung ohne die Erteilung der Klasse CE 79 bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ihren alten Führerschein
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- 10,00 €
Die Umstellung der Klasse 2 sowie die Erteilung der Klasse CE79 (Zugfahrzeug 7,5 t, Gesamtzugfahrzeug mit höchstens 3 Achsen übersteigt die 12 t) ist ab dem 50. Lebensjahr nur möglich bei Vorlage von zusätzlich:
- 1 augenärztlichem Gutachten nach Anlage 6 FeV
- 1 ärztlichem Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
(Ab 57. Lebensjahr nicht mehr möglich.)
Für die Fahrerlaubnis der Klasse T - Nur für Personen, die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig/nebentätig sind, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- 1 Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft (Bestätigung des Arbeitgebers, Ortslandwirtes oder Kreisbauernverbandes)
Nach erfolgter Umstellung ist eine nachträgliche ausbildungs- und prüfungsfreie Erteilung der Klasse T nicht mehr möglich.
Für die Umschreibung des Führerscheins fallen bei der Führerscheinstelle zusätzliche Kosten an. Der Antrag kann im Bürger-Service der Stadt Vellmar oder direkt bei der Führerscheinstelle Landkreis Kassel gestellt werden.
zur Führerscheinstelle des Landkreises Kassel : Führerscheinstelle | Landkreis Kassel