Untersuchungsberechtigungsscheine
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit oder Berufsausbildung beginnen möchten, müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
Die Untersuchung darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen.
Die Untersuchung darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Die Arztwahl ist frei.
Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Hessen ist.
Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:
Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Hessen ist.
Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:
- Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Hessen ist.
Anträge / Formulare
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
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https://verwaltungsportal.hessen.de
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Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
- Untersuchungsberechtigungsschein