Friedhofsverwaltung

Die Stadt Vellmar verfügt über vier Friedhöfe in den Stadtteilen Niedervellmar, Obervellmar, Frommershausen und Vellmar-West. Auf jedem Friedhof steht eine Kapelle zur Andacht zur Verfügung.

Friedhofsadressen .... bitte klicken

Die Friedhöfe stehen allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Vellmar zur Verfügung. Selbstverständlich auch ehemaligen Bürgerinnen und Bürgern und Verstorbenen, deren Angehörige Bürgerinnen oder Bürger der Stadt Vellmar sind. Einschränkungen bestehen lediglich für die kleinen Friedhöfe in Obervellmar und Frommershausen, über die Sie die Friedhofsverwaltung gerne informiert.


Die Ruhezeiten der Verstorbenen

Die Ruhezeit der Verstorbenen beginnt mit der Bestattung. Sie beträgt bei Erdbestattungen 25 Jahre und bei Urnenbeisetzungen 20 Jahre. Diese Zeiträume sind gemäß der Friedhofssatzung vorgeschrieben.


Die Laufzeit der Grabstätten

Die Laufzeit der Grabstätten beginnt am Tag der Bestattung. Sie beträgt für Familiengrabstätten 30 Jahre. Bei Reihengrabstätten entspricht die Laufzeit der Grabstätte gleich der Ruhezeit des Verstorbenen.


Die Grabpflege

Die Grabstätten sind während der Nutzungszeit von den Angehörigen zu pflegen und so herzurichten, dass sie der Würde des Friedhofs entsprechen. Die Stadt Vellmar bietet keine Grabpflege an. Bei Bedarf stehen Ihnen die Friedhofsgärtnereien mit Rat und Tat zur Seite.


Die Grablage

Eine Auswahl der Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen durch die Familie oder Angehörige ist auf den Vellmarer Friedhöfen nicht möglich. Die Zuordnung der Grabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung bei Anmeldung des Sterbefalls. Ausnahmen sind die Friedparkanlagen in Niedervellmar, Obervellmar und Vellmar-West. Den gewünschten Platz können Sie aus den verfügbaren Stellen frei wählen.



Bestattungsformen

Reihengrabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen

Reihengrabstätten sind Einzelgräber für Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen, die für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. Eine Verlängerung oder Neuerwerb ist nicht möglich. Reihengrabstätten für Erdbestattungen werden nur auf den Friedhöfen Niedervellmar und Vellmar-West angeboten.


Familiengrabstätten für Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen

Familiengrabstätten werden als Einzel- oder Doppelgrabstelle angeboten. Die 30jährige Nutzungszeit kann verlängert werden. Zusätzlich zu einem Sarg können pro Erdgrabstelle 2 Urnen beigesetzt werden. Eine weitere Sargbestattung ist erst nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren möglich. Familiengrabstätten werden auf allen vier Friedhöfen angeboten.


Anonyme Grabstätten

Diese Bestattungsart setzt immer die Einäscherung der Verstorbenen voraus. Anonyme Urnenreihengrabstätten werden nur auf dem Friedhof Vellmar-West angeboten. Die Beisetzungen finden auf einer Freifläche im Bereich eines Mahnmals statt. Die Lage des Grabes wird den Angehörigen nicht bekanntgegeben. Auch die Begleitung zur Beisetzung der Urne ist nicht möglich.


Kindergrabstätten

Auf allen Vellmarer Friedhöfen stehen Grabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr zur Verfügung. Sie haben einen Laufzeit von 20 Jahren. Die Möglichkeit einer Verlängerung oder eines Neuerwerbs ist nicht möglich.


Muslimisches Grabfeld

Auf dem Friedhof Vellmar-West gibt es die Möglichkeit der muslimischen Bestattung. Hiefür ist ein besonderes Feld ausgewiesen.


Wichtige Unterlagen

» 5.1 Friedhofsordnung

» 5.2 Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

» Infos Grabstätten

» Flyer Friedpark

» Merkblatt nach Bestattung

» Antrag auf Umbettung

» Verzichtserklärung Grabstätte

Anschrift:

Friedhofsverwaltung Stadt Vellmar
Straße:
Rathausplatz 1
PLZ/Ort:
34246 Vellmar


Ihre Kontakte:

+49 561 / 8292-1028

Öffnungszeiten:

Friedhofsverwaltung

Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr