Lagerfeuer (Brauchtumsfeuer)



Zum Onlineantrag "Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer"

Leistungsbeschreibung
Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen. 
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


+49 561 / 8292-1019
Zimmer: 2.18
+49 561 / 8292-1017
Zimmer: 2.22
+49 561 / 8292-1016
Zimmer: 2.19
Was muss ich mitbringen?
Antragsunterlagen inkl. Angaben zu: 
  • zur antragstellenden (verantwortlichen) Person 
  • zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers 
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )