Gewerbe - Reisegewerbe
Reisegewerbe:
- Merkmale: gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung, außerhalb gewerblicher Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Tätigkeiten: Waren feilbieten oder Bestellungen aufsuchen (verteiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller/in oder nach Schaustellerart ausüben.
Reisegewerbekarte:
- Zur Ausübung eines Reisegewerbes benötigt man die Erlaubnis (sog. Reisegewerbekarte) der zuständigen Behörde. Diese wird auf Antrag ausgestellt.
Die Antragstellung sollte rechtzeitig vor Tätigkeitsaufnahme durchgeführt werden. (ca. 4-6 Wochen)
Verfahrensablauf:
Sie haben mehrere Möglichkeiten der Beantragung:
- persönliche Vorsprache
- per Post
- per E-Mail: felix.koester@vellmar.de
- per Fax an 0561 8292 – 1082
Die Reisegewerbekarte benötigen sowohl natürliche als auch juristische Personen (z.B. eine GmbH). Juristische Personen werden von der/den vertretungsberechtigten Person/en (Geschäftsführer/in oder Vorstand) vertreten. Bei Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG benötigt jede/r geschäftsführungsberechtigte/r Gesellschafter/Gesellschafterin eine eigene Reisegewerbekarte.
Vorzulegende Unterlagen:
- Antragsformular
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis ‐ Beleg‐Art O/OG zur Vorlage bei einer Behörde -
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ‐ Beleg‐Art 9 zur Vorlage bei einer Behörde -
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- ggf. Handelsregisterauszug
- ggf. Nachweis einer Schausteller‐Haftpflichtversicherung
Gebühren:
Gebühren:
- Für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte wird eine Gebühr erhoben.
- Für eine natürliche Person 333,00 Euro
- Für eine juristische Person 388,00 Euro