Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Lange Wender" der Stadt Vellmar
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit Folgendes öffentlich bekannt gemacht:
I. Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vellmar hat in ihrer Sitzung am 14.12.2015 beschlossen, den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Lange Wender" in den Stadtteilen Obervellmar und Niedervellmar, mit Begründung, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
II. Räumlicher Umfang
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Lange Wender" in den Stadtteilen Obervellmar und Niedervellmar umfasst die Flurstücke Nr. 51/15, 51/25, 51/26, 51/28, 51/29 und 54/5 (teilweise) der Flur 13 der Gemarkung Obervellmar, sowie die Flurstücke Nr. 705/18, 708 und 712/1 (teilweise) der Flur 2 der Gemarkung Niedervellmar.
Übersichtplan des Geltungsbereiches ohne Maßstab:
III. Öffentliche Auslegung
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Lange Wender", mit Begründung und vorliegendem Gutachten (Auswirkungsanalyse), in der Zeit
vom 28.12.2015 bis einschließlich 05.02.2016
im Rathaus der Stadt Vellmar, im Flur des Fachbereiches 3 für Stadtentwicklung und Umwelt, II. OG, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, während der allgemeinen Dienststunden
Montag bis Mittwoch 8:30 Uhr - 12:30 Uhr, 14:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.
Während dieser Frist kann schriftlich oder zur Niederschrift zu den Planungsabsichten beim Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt, II. OG, Zimmer 207, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, Stellung genommen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller/ von der Antragstellerin im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Lange Wender" wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Vellmar, 18. Dezember 2015
Der Magistrat der Stadt Vellmar
Manfred Ludewig
Bürgermeister