Amtliche Bekanntmachung
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 15.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Kassel und das Amtsgericht Kassel gefasst.
Die Vorschlagsliste wird hier zu jedermanns Einsicht veröffentlicht.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich bei der Stadtverwaltung Vellmar, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, oder zu Protokoll Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.