Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung
über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG) vom 23. November 2006 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 33).
1.
Abweichend des § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetz wird anlässlich der Veranstaltung „Niedervellmar OPEN“ das Offenhalten von Verkaufstellen für den in Ziffer 2 genannten Geltungsbereich
am Sonntag, 16.03.2025
in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr
freigegeben.
2.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung erstreckt sich auf die im Ortsbereich, Kasseler Straße ab Kreuzung Obervellmarsche Straße bis Abzweig Triftstraße sowie die Triftstraße bis zur Kreuzung Bundestraße 7 (B7), ortsansässigen Geschäftsleute und Dienstleister.
3.
Die Begründung der Freigabeentscheidung ergibt sich durch das traditionelle Anlassereignis „Niedervellmar OPEN“, welches seit vielen Jahren im Ortsbereich Niedervellmar durchgeführt wird. Die Veranstaltung zieht viele Besucher und Besucherinnen auch aus anderen Bereichen des Stadtgebietes oder aus umliegenden Kommunen an und bietet eine große Vielfalt an Programmpunkten, Ständen, Ausstellern und Ausstellerinnen und weiteren Attraktionen für alle Altersgruppen.
4.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung auf dem amtlichen Bekanntmachungsorgan – der Homepage der Stadt Vellmar (www.vellmar.de) – in Kraft. Sollten die, für die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntages notwendigen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, behalten wir uns vor, die Allgemeinverfügung zu widerrufen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Vellmar, Ordnungsbehörde, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, einzulegen.
Vellmar, 09.12.2024
Der Magistrat der Stadt Vellmar
Im Auftrag
Felix Köster