Gewerbe - Allgemeine Informationen
Stehendes Gewerbe:
- Merkmale: feste Betriebsstätte, wird auf Bestellung tätig
- Der Beginn, die Verlegung oder die Aufgabe eines stehenden Gewerbes, sowie der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Legaldefinition Gewerbebegriff:
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht unter den Gewerbebegriff fallen u. a.
- Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
- freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
- die Verwaltung eigenen Vermögens
- sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten
Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:
- Einzelgewerbetreibende, Einzelunternehmer (natürliche Personen)
- Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG)
- Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen
Gewerbeanzeigen:
- Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Bei einer Verlegung aus einer anderen Kommune bzw. eine anderen Meldebezirk, ist ebenfalls ein neue Anmeldung erforderlich.
- Die Gewerbeanmeldung kann maximal 4 Wochen vor Tätigkeitsbeginn durchgeführt werden.
- Die Verlegung des bestehenden gewerblichen Betriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes, ist der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.
- Die Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit bzw. des Gewerbebetriebes ist der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.
Weitergehende Informationen zu Gewerbeanzeigen finden Sie unter www.hessenfinder.de (LINK)
Verfahrensablauf:
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Gewerbeanmeldung durchzuführen:
- persönliche Vorsprache
- per Post
- per E‐Mail: gewerbe@vellmar.de
- per Fax: 0561 8292 – 1082
Bitte beachten Sie:
Bei schriftlicher Beantragung oder per E-Mail übersenden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie die erforderlichen Unterlagen in gut lesbarer Kopie.
Vorzulegende Unterlagen:
- Formular: GA1 – Anmeldung (Verlinkung der pdf)
- GA2 – Ummeldung
- GA3 – Abmeldung
- Gültiges Ausweisdokument
- ggf. Handelsregisterauszug
- ggf. Gesellschaftsvertrag
- ggf. Nachweis über erteilete Erlaubnis
- ggf. Handwerkskarte
Unternehmen gegründet oder selbstständig gemacht?
Hinweis zur Vergabe einer gewerblichen Steuernummer beim Finanzamt.
- Registrierung unter www.elster.de
- Online-Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
- Login unter www.elster.de – „Formulare & Leistungen“ – „Alle Formulare“ – „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“
- Fragebogen an das Finanzamt elektronisch versenden
- Ihre Steuernummer erhalten Sie per Post
Herausgeber: Steuerverwaltung für Bund und Länder, vertreten durch das Bayrische Landesamt für Steuern
Gebühren:
Gebühren:
- Für eine Gewerbeanzeige (An-, Ab-, Ummeldung) wird eine Verwaltungsgebühr von 28,00 Euro erhoben. Für die Austellung einer Empfangsbestätigung werden weitere
8,00 Euro erhoben.