Gewerbe - Allgemeine Informationen


Stehendes Gewerbe:

  • Merkmale: feste Betriebsstätte, wird auf Bestellung tätig
  • Der Beginn, die Verlegung oder die Aufgabe eines stehenden Gewerbes, sowie der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
     

Legaldefinition Gewerbebegriff:

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Nicht unter den Gewerbebegriff fallen u. a.

  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  • die Verwaltung eigenen Vermögens
  • sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten

Anzeigepflichtige Gewerbetreibende sind:

  • Einzelgewerbetreibende, Einzelunternehmer (natürliche Personen)
  • Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG)
  • Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen
     

Gewerbeanzeigen:

Anmeldung

  • Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Bei einer Verlegung aus einer anderen Kommune bzw. eine anderen Meldebezirk, ist ebenfalls ein neue Anmeldung erforderlich.
  • Die Gewerbeanmeldung kann maximal 4 Wochen vor Tätigkeitsbeginn durchgeführt werden.

Ummeldung

  • Die Verlegung des bestehenden gewerblichen Betriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes, ist der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.

Abmeldung

  • Die Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit bzw. des Gewerbebetriebes ist der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.

Weitergehende Informationen zu Gewerbeanzeigen finden Sie unter www.hessenfinder.de (LINK)

Verfahrensablauf:

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Gewerbeanmeldung durchzuführen:

  1. persönliche Vorsprache
  2. per Post
  3. per E‐Mail: gewerbe@vellmar.de
  4. per Fax: 0561 8292 – 1082

Bitte beachten Sie:

Bei schriftlicher Beantragung oder per E-Mail übersenden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie die erforderlichen Unterlagen in gut lesbarer Kopie.

Vorzulegende Unterlagen:

  • Formular:        GA1 – Anmeldung (Verlinkung der pdf)
  • GA2 – Ummeldung
  • GA3 – Abmeldung
  • Gültiges Ausweisdokument
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • ggf. Gesellschaftsvertrag
  • ggf. Nachweis über erteilete Erlaubnis
  • ggf. Handwerkskarte

Unternehmen gegründet oder selbstständig gemacht?

Hinweis zur Vergabe einer gewerblichen Steuernummer beim Finanzamt.

  1. Registrierung unter www.elster.de
  2. Online-Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
  3. Login unter www.elster.de – „Formulare & Leistungen“ – „Alle Formulare“ – „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“
  4. Fragebogen an das Finanzamt elektronisch versenden
  5. Ihre Steuernummer erhalten Sie per Post

Herausgeber: Steuerverwaltung für Bund und Länder, vertreten durch das Bayrische Landesamt für Steuern



Stadt Vellmar - Gewerbeangelegenheiten
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


+49 561 / 8292-1017
Zimmer: 2.22
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Gebühren:

  • Für eine Gewerbeanzeige (An-, Ab-, Ummeldung) wird eine Verwaltungsgebühr von 28,00 Euro erhoben. Für die Austellung einer Empfangsbestätigung werden weitere
    8,00 Euro erhoben.