Alters- und Ehejubiläen
Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Stadt/ Gemeinde übersendet den Antrag zur Ausstellung einer Glückwunschurkunde mindestens vier Wochen vor dem Jubiläumstermin an die Staatskanzlei.
Aufgrund der Daten im Melderegister werden Urkunden anlässlich der o. g. Alters- und Ehejubiläen ausgestellt bzw. bei der Staatskanzlei beantragt. Zwecks Übergabe der Urkunden wird von der Verwaltung mit den zu Ehrenden, falls gewünscht, ein Besuchstermin vereinbart.