Ausländerbeirat
v.l.n.r. Jahanshah Mahdavi Azar, Maria Losasso, Zeynep Coskuner (Vorsitzende), Halima Nghaim, Cecilia Carcamo de le Rose, Nadezda Fichtner, Hakima Nghaim-Brüch
Der Ausländerbeirat der Stadt Vellmar stellt sich vor
Am Sonntag, 14.03.2021, wurden hessenweit die Ausländerbeiratswahlen durchgeführt. Elf Kandidatinnen und Kandidaten standen für die sieben zu vergebenen Plätze in Vellmar zur Wahl.
Von den 1.261 wahlberechtigten ausländischen Mitbürger nahmen 8,72 % die Gelegenheit der Mitbestimmung wahr.
Folgende Kandidatinnen/Kandidaten wurden gewählt:
Frau Zeynep Coskuner, Frau Maria Costantino Losasso, Herr Jahanshah Mahdavi Azar, Frau Cecilia Carcamo de Le Rose, Frau Hakima Nghaim-Brüch, Frau Nadezda Fichtner und Frau Halima Nghaim. Ersatzpersonen: Frau Zhaleh Aghabeigi, Frau Asemaneh Kassa Daba, Frau Sholeh Nooraie und Herr Milad Khalili.
Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Vellmar und berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohnerinnen und Einwohner betreffen. Er hat das Recht, vor Entscheidungen des Magistrates und der Stadtverordnetenversammlung, welche die Belange ausländischer Mitbürger betreffen, gehört zu werden. Der bzw. die Vorsitzende des Ausländerbeirates hat das Recht, an den Sitzungen der Ausschüsse teilzunehmen.
Der Ausländerbeirat – was ist das?
Der Ausländerbeirat ist ein Gremium der Stadt Vellmar und besteht aus sieben Mitgliedern; sie werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Welche Aufgaben hat der Ausländerbeirat?
Die Mitglieder setzen sich ein für die Belange der ausländischen Mitbürger und vertreten deren Interessen. Der Ausländerbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die ausländischen Einwohner/innen betreffen.
Weitere Informationen zur Tätigkeit des Ausländerbeirates erhalten Sie bei der Stadt Vellmar, Frau Wichert, Rathausplatz 1, 34246 Vellmar, Tel.: 0561/82 92 -1007. ausländerbeirat@vellmar.de
Die zentrale und wertvolle Aufgabe des Ausländerbeirats ist, die kommunalen Organe in jenen Fragestellungen zu beraten, die in besonderer Weise die ausländische Bevölkerung der Gemeinde betreffen. Bei der Beratung hat er sich von den Interessen dieser Bevölkerungs-gruppe leiten zu lassen. Somit ist der Ausländerbeirat ein Berater der kommunalen Gremien. Diese Unterstützung ist geboten, da die Gemeindevertreter im Rahmen ihrer Entscheidungsbefugnis unter den Maßgaben des Wahlrechts und der kommunalen Selbstverwaltung auch die Interessen der örtlichen ausländischen Bevölkerung vertreten. Der Ausländerbeirat ist in seiner Tätigkeit auf die innere Sphäre der Gemeinde beschränkt. So wie Ausschüsse und Kommissionen ist der Ausländerbeirat nach außen nicht rechtsfähig.
Ausländerbeiräte werden in Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohner gemeldet sind (§ 84 HGO). Wird diese Grenze unterschritten, kann die Gemeinde die Einrichtung eines Ausländerbeirats in der Hauptsatzung regeln; freigestellt ist die Wahl eines Ausländerbeirats auch auf Kreisebene. Die Wahlperiode eines Ausländerbeirats beträgt fünf Jahre. Die Zahl der zu wählenden Vertreter liegt zwischen 3 und 37. Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohner, auch EU-Bürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaater wahlberechtigt sind. Das passive Wahlrecht haben auch eingebürgerte Menschen mit Migrationshintergrund. Bei den letzten Ausländerbeiratswahlen im November 2015 wurden in 83 Kommunen und Landkreisen gewählt.
Auf Landesebene schließen sich die Ausländerbeiräte in der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah) zusammen. Die agah ist auch Dienstleistungserbringer für die Ausländerbeiräte. Sie soll die kommunalen Ausländerbeiräte bei ihrer Arbeit beraten und unterstützen.
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