Sterbefall
Online - Anmeldung Sterbefallanzeige
Zu den vielfältigen Aufgaben des Standesamtes gehört es auch, dass der Tod eines Menschen hier beurkundet wird. Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk (Gemarkungsgebiet) der Tod eingetreten ist.
Eine Beurkundung kann aber nur dann durchgeführt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen beim Standesamt vorliegen.
In der Regel informiert Sie das von Ihnen gewählte Bestattungsinstitut über die notwendigen Unterlagen und kümmert sich um die Formalitäten. Sollten Sie einen Sterbefall selbst anzeigen wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bei ledigen Verstorbenen:
- Personalausweis, Leichenschauschein bzw. Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt), Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Bei verheirateten Verstorbenen:
- Personalausweis, Leichenschauschein bzw. Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt), Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Bei geschiedenen Verstorbenen:
- Personalausweis, Leichenschauschein bzw. Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt), Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Vermerk über die Scheidung, rechtskräftiges Scheidungsurteil
Bei verwitweten Verstorbenen:
- Personalausweis, Leichenschauschein bzw. Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt), Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, Sterbeurkunde des Ehegatten
Für Renten- und Sozialversicherungsangelegenheiten erhalten Sie von uns gebührenfreie Sterbeurkunden. Die Ausstellung von Sterbeurkunden für private Zwecke (Lebensversicherung, Bank etc.) ist gebührenpflichtig.
HINWEIS:
Der Personalausweis des/der Verstorbenen im Scheckkartenformat ist zur Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt abzugeben.