Sterbefall
Online - Anmeldung Sterbefallanzeige
Zu den vielfältigen Aufgaben des Standesamtes gehört es auch, dass der Tod eines Menschen hier beurkundet wird.
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk (Gemarkungsgebiet) der Tod eingetreten ist. Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Anschließend kann die Beurkundung nach Vorlage der nötigen Unterlagen erfolgen.
Folgende Unterlagen sind für die Beurkundung notwendig:
Bei ledigen Verstorbenen:
- Personalausweis, Leichenschauschein bzw. Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt), Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Bei verheirateten Verstorbenen:
- Personalausweis, Leichenschauschein bzw. Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt), Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Bei geschiedenen Verstorbenen:
- Personalausweis, Leichenschauschein bzw. Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt), Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Vermerk über die Scheidung, rechtskräftiges Scheidungsurteil
Bei verwitweten Verstorbenen:
- Personalausweis, Leichenschauschein bzw. Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt), Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, Sterbeurkunde des Ehegatten
Für Renten- und Sozialversicherungsangelegenheiten erhalten Sie von uns gebührenfreie Sterbeurkunden. Die Ausstellung von Sterbeurkunden für private Zwecke (Lebensversicherung, Bank etc.) ist gebührenpflichtig.
HINWEIS:
Der Personalausweis des/der Verstorbenen im Scheckkartenformat ist zur Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt abzugeben.