Sterbefall


Online - Anmeldung Sterbefallanzeige

Zu den vielfältigen Aufgaben des Standesamtes gehört es auch, dass der Tod eines Menschen hier beurkundet wird. 

Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk (Gemarkungsgebiet) der Tod eingetreten ist. Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,

2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,

3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

Anschließend kann die Beurkundung nach Vorlage der nötigen Unterlagen erfolgen.

Folgende Unterlagen sind für die Beurkundung notwendig:

Bei ledigen Verstorbenen:

  • Personalausweis, Leichenschauschein bzw. Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt), Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Bei verheirateten Verstorbenen:

  • Personalausweis, Leichenschauschein bzw. Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt), Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Bei geschiedenen Verstorbenen:

  • Personalausweis, Leichenschauschein bzw. Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt), Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Vermerk über die Scheidung, rechtskräftiges Scheidungsurteil 

Bei verwitweten Verstorbenen:

  • Personalausweis, Leichenschauschein bzw. Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt), Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, Sterbeurkunde des Ehegatten

Für Renten- und Sozialversicherungsangelegenheiten erhalten Sie von uns gebührenfreie Sterbeurkunden. Die Ausstellung von Sterbeurkunden für private Zwecke (Lebensversicherung, Bank etc.) ist gebührenpflichtig.

HINWEIS:

Der Personalausweis des/der Verstorbenen im Scheckkartenformat ist zur Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt abzugeben.



Standesamt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


+49 561 / 8292-1005
Zimmer: 1.11
+49 561 / 8292-1006
Zimmer: 1.10
+49 561 / 8292-1007
Zimmer: 1.09

Das Standesamt Vellmar ist telefonisch zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar. Für eine persönliche Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.