Reisepass - Verkürzung der Herstellungsdauer
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie diesen in einem Express-Verfahren bei der Passbehörde beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können auch im Express-Verfahren beantragt werden.
Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie diesen in einem Express-Verfahren bei der Passbehörde beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können auch im Express-Verfahren beantragt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Gültigkeitsdauer:
- bis 24 Jahre: 6 Jahre
- ab 24 Jahre: 10 Jahre
Was sollte ich noch wissen?
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Weitere ausführliche Informationen zum Thema „Reisepass“ erhalten Sie auch im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
weiterführende Links
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen, wenn der Antrag am ersten dieser Werktage bis 10:00 Uhr beim Passproduzenten eingeht (es zählen Mo. – Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passproduzenten).
Gebühren:
Bitte beachten:
Seit dem 01.01.2024 ändern sich die Gebühren wie folgt:
- Reisepass Express (über 24 Jahre) - neu: 102,00 Euro
- Reisepass Express mit 48 Seiten- neu: 124,00 Euro
Welche Gebühren fallen an?
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Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
- für einen Reisepass mit 32 Seiten im Expressverfahren : 69,50 EUR (EUR 37,50 + EUR 32,00)
- für einen Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren: 91,50 EUR (EUR 37,50 + EUR 22,00 + EUR 32,00)
- für einen Reisepass mit 32 Seiten im Expressverfahren : 102,00 EUR (EUR 70,00 + EUR 32,00)
- für einen für einen Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren: 124,00 EUR (EUR 70,00 + EUR 22,00 + EUR 32,00)
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Anträge / Formulare
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- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Was muss ich mitbringen?
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- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto, im Passformat (45x35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand. Das Lichtbild hat den Lichtbildanforderungen der Passverordnung (PassV) zu entsprechen.