Reisepass - Verkürzung der Herstellungsdauer


Leistungsbeschreibung
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. 
 
Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie diesen in einem Express-Verfahren bei der Passbehörde beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können auch im Express-Verfahren beantragt werden.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Gültigkeitsdauer:
  • bis 24 Jahre: 6 Jahre
  • ab 24 Jahre: 10 Jahre

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Weitere ausführliche Informationen zum Thema „Reisepass“ erhalten Sie auch im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen, wenn der Antrag am ersten dieser Werktage bis 10:00 Uhr beim Passproduzenten eingeht (es zählen Mo. – Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passproduzenten).

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Stadt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


+49 561 / 8292-1015
Zimmer: 0.05
+49 561 / 8292-1014
Zimmer: 0.06
+49 561 / 8292-1013
Zimmer: 0.07
Montag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

Gebühren:

Bitte beachten:

Seit dem 01.01.2024 ändern sich die Gebühren wie folgt:

- Reisepass Express (über 24 Jahre) -          neu: 102,00 Euro

- Reisepass Express mit 48 Seiten-               neu: 124,00 Euro


Welche Gebühren fallen an?
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
  • für einen Reisepass mit 32 Seiten im Expressverfahren : 69,50 EUR (EUR 37,50 + EUR 32,00)
  • für einen Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren: 91,50 EUR (EUR 37,50 + EUR 22,00 + EUR 32,00)
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
  • für einen Reisepass mit 32 Seiten im Expressverfahren : 102,00 EUR (EUR 70,00 + EUR 32,00)
  • für einen für einen Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren: 124,00 EUR (EUR 70,00 + EUR 22,00 + EUR 32,00)
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Anträge / Formulare
  • Formulare: keine 
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja
     
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. 
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto, im Passformat (45x35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand. Das Lichtbild hat den Lichtbildanforderungen der Passverordnung (PassV) zu entsprechen. 
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )