Geburtenanmeldung (bei Geburt in Vellmar)


Anmeldung einer Geburt Online (bei Geburt in Vellmar)

Anmeldung einer Geburt

Die Geburt Ihres Kindes muss innerhalb einer Woche in dem Standesamt gemeldet (angezeigt) werden, in dessen Bezirk das Kind zur Welt gekommen ist.

Zur Anzeige sind verpflichtet

1. jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,

2. jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Eine Anzeigepflicht nach Nummer 2 besteht nur, wenn die sorgeberechtigten Eltern an der Anzeige gehindert oder unbekannten Aufenthalts sind.

Ist ein Kind tot geboren, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Die Vorlage der Geburtsbescheinigung ist bei Anzeige durch die Eltern notwendig. Anschließend kann die Beurkundung nach Vorlage der nötigen Unterlagen erfolgen.

Folgende Unterlagen sind für die Beurkundung notwendig:

Sind die Eltern des Kindes verheiratet oder haben die gemeinsame Sorge:

- Anzeige der Geburt durch die Eltern
- Formular zur Namensbestimmung
- Geburtsbescheinigung des Arztes oder der Hebamme

Jeweils zusätzlich:

Verheiratet:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Nicht verheiratet, aber gemeinsame Sorge:
- Beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgerechtserklärung durch das Jugendamt

Ledige Mutter bzw. Eltern mit allein sorgeberechtigter Mutter:

- Anzeige der Geburt durch die Mutter bzw. Eltern
- Geburtsbescheinigung des Arztes oder der Hebamme

Jeweils zusätzlich:

Ledige Mutter:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter
- Formular zur Namensbestimmung

Eltern mit allein sorgeberechtigter Mutter:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter und des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Formular zur Namensbestimmung (wenn das Kind den Namen der Mutter führen soll)
- Formular zur Namenserteilung (wenn das Kind den Nachnamen des Vaters führen soll)

Da die Vorlage von Urkunden und Dokumente oft fallbezogen geprüft werden muss, wenn Sie sich bitte vor der Beurkundung telefonisch an uns. Wir senden Ihnen die entsprechenden Formulare dann per Email zu. Anschließend vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Beurkundung. Im Fall der Onlineanmeldung kontaktieren wir Sie.

Ist die Geburt Ihres Kindes beurkundet, bekommen Sie von uns für die Beantragung von Kindergeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke gebührenfreie Urkunden ausgestellt.

Urkunden für private Zwecke sind gebührenpflichtig. 

Die Anmeldung Ihres Kindes beim Einwohnermeldeamt Vellmar übernehmen wir für Sie. Vergessen Sie nicht, sollten Sie einkommenssteuerpflichtig sein, Ihr Kind auf die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Weitere Information hierzu erhalten Sie beim Bürger-Service im Rathaus der Stadt Vellmar.



Hinweise des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur "Vertraulichen Geburt"


   Vertrauliche Geburt - Verfahrensablauf

    Vertrauliche Geburt - Informationsblatt

    Vertrauliche Geburt - Das Gesetz


Weiterführende Informationen finden Sie unter www.geburt-vertraulich.de


Standesamt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


+49 561 / 8292-1005
Zimmer: 1.11
+49 561 / 8292-1006
Zimmer: 1.10
+49 561 / 8292-1007
Zimmer: 1.09

Das Standesamt Vellmar ist telefonisch zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar. Für eine persönliche Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.