Einbürgerung


Hinweise zu den Einbürgerungsvoraussetzungen für Ausländer/Innen ab 16 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten.

Beschreibung

Ein/e Ausländer/in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Für jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Antrag gestellt werden. Seit dem 27. Juni 2024 dürfen Sie bei der Einbürgerung Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Dies gilt allerdings nicht, wenn Ihr Herkunftsland dies nicht erlaubt - erkundigen Sie sich dazu ggfs. bei Ihrer Auslandsvertretung.

Bitte informieren Sie sich vorab per E-Mail oder telefonisch (0561/8292-1006 oder -1007), welche Unterlagen für Sie erforderlich sind.

Einen kurzen Überblick über die wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen können Sie der nachfolgenden, nicht abschließenden Auflistung entnehmen.


Einbürgerungsvoraussetzungen

5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (kürzere Zeiten in Ausnahmefällen möglich) 

  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (z.B. Schul‐, Studien‐ oder Berufsabschluss, Zertifikat Deutsch B1)
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes und keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung (Verfassungstreue)
  • Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben  der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
  • Niederlassungserlaubnis, auch mit vielen befristeten Aufenthaltserlaubnissen möglich
  • Kenntnisse der Rechts‐ und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Sicherung des Lebensunterhaltes durch Erwerbstätigkeit
  • Bei Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII prüft das Regierungspräsidium, ob die Einbürgerung im Einzelfall trotzdem möglich ist.

Listeneintrag  Online Quick Check

Hier können Sie mit wenigen Klicks prüfen, ob Sie die wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt des deutschen Passes erfüllen.


Was sollte ich noch wissen?

Für die persönliche Antragsabgabe ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 Euro pro Person, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 Euro.

Listeneintrag  Einbürgerungsantrag zum Download (pdf)

Listeneintrag  Flyer "Mein Weg zum Deutschen Pass"



Stadt Vellmar -Einbürgerung-
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


+49 561 / 8292-1006
Zimmer: 1.10
+49 561 / 8292-1007
Zimmer: 1.09

Das Sachgebiet Einbürgerungen ist telefonisch zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar. Für eine persönliche Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.