Abmeldung einer Nebenwohnung


Wenn Sie eine Nebenwohnung abmelden möchten, können Sie diesen Vorgang direkt online beantragen:

Online- Antrag zum Abmelden einer Nebenwohnung


Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Stadt Vellmar
Rathausplatz 1
34246 Vellmar


0561 82 92-1015
Zimmer: 0.05
+49 561 / 8292-1014
Zimmer: 0.06
+49 561 / 8292-1013
Zimmer: 0.07
Montag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr

Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Anträge / Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )