Gefährliche Hunde_erforderliche Unterlagen
- Antrag zum Halten eines gefährlichen Hundes
- gültiges Ausweisdokument
- Sachkundebescheinigung
- Wesenstest des Hundes (nicht älter als 6 Monate)
- amtliches Führungszeugnis Beleg‐Art „O“ mit dem Verwendungszweck „Hunde VO“
- Nachweis über Chip‐Kennzeichnung
- Nachweis über Zahlung der Hundesteuer